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#1
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Wer um Begnadigung ansucht, muss seine Taten vollumfänglich bereuen, aufklären und Besserung geloben - und erst dann KANN man über eine Begnadigung diskutieren.
Alles andere wäre für mich nicht nachvollziehbar. |
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#3
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ich finde es richtig und gerecht, dass dieser mensch nicht vorzeitig entlassen wurde. die freilassung eines Terroristen, wäre meiner Meinung nach, ein falsches signal bei der momentanen lage.
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Klickt Für die CnCForen Stadt: Einwohner, Industrie, Transportwesen, Sicherheit, Umweltschutz, Business Wie kann man aus dem Rahmen fallen, wenn man nie im Bilde war? |
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#4
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Wer keine Reue zeigt, wer sich nie bei den Opfern Entschuldigt hat und wer sich offenbar selbst nach so vielen Jahren kein bischen geändert hat hat keine Begnadigung verdient...
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#5
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Schließe mich meinen beiden Vorrednern an.
Wäre ja noch schöner, unsereinem werden im Zuge der Terror-Bekämpfung die Rechner untersucht (wenn evtl. auch mit aktueller Pause ) und so einen dann vorzeitig freilassen. ![]()
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Gruß AMD-Powered |
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#6
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Ich bin ja der Meinung das die Haft so lange dauern sollte bis der Täter aus seinen Fehlern gelernt hat (ist das nicht sowieso der Sinn einer Gefängnisstrafe?
), aber leider ist das ja oft nicht der Fall... |
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#7
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Schon alleine das Wort Fehler bei "11fachen Mordversuchs und 9fachen Mordes" in diesem Zusammenhang zu benutzen hört sich schon merkwürdig an.
Kinderschänder etc. haben Fehler gemacht, sagt das mal den Opfern bzw. Hinterbliebenen. Wenn ein Mensch nach solanger Zeit in Haft bisher keine Reue gezeigt hat, wird da sich auch nichts mehr tun. Entscheidung geht voll i. O. |