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#1
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Zitat:
Oft ist es so, dass die unterlegene Partei dem Gegner seine Kosten (oder ein Teil seiner Kosten) bezahlen muss, es passiert aber auch sehr oft, dass man die eigenen Kosten (obwohl man vor Gericht gewinnt) selber berappen muss (vor allem erstinstantlich, wenn man eine Art "Vergleich" erzielt). |
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#2
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Ich denke, wenn man sich VOR dem Prozess von einem Anwalt beraten lässt, kostet das trotzdem, oder?
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Nicht versuchen. Tun, tun. Oder nicht tun. Es gibt kein Versuchen. Yoda Best of CnCF - Heute: Zitat:
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#3
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Du hast zwei Möglichkeiten, entweder du zahlst was sie verlangen und bist raus aus der Geschichte, oder du gehst vor Gericht was aber wieder ein gewisses Risiko in sich birgt, weil wenn du verlierst bist du der Arsch...
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#4
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Danke für den Tipp Gandalf, aber der bringt mich kein Stück weiter!
Was passirt denn wenn ich der Arsch bin? Das wäre interessant! Das es übel für mich aussieht, falls ich nicht recht bekomme is mir schon klar Bezüglich den evtl. auftretenden Kosten - und was meint ihr zu Germanes Statement? Zitat:
Zitat:
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#5
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Also ich kann mich täuschen, aber eigentlich sollte das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt kostenlos sein ? Hatte das erst vor kurzem, hab zwar eine Rechtschutzversicherung, aber glaube dass die erst zur Sprache kam, als ich den Anwalt beauftragt habe.
Du beauftragst ja keinen Anwalt, ohne den Fall vorher mit ihm zu besprechen bzw. ihm zu schildern. Und mal nachfragen, was an Kosten kommen kann, ist ja auch in Ordnung, sollte man immer machen und da schaut dich auch kein Anwalt dumm an (wenns ein vernünftiger ist). Bei mir gingen ein paar Schreiben hin und her (ich war Kläger), mit Mahnbescheid, Klageeinreichung und Vollstreckungsbescheid, da gings um einen Streitwert von 441,- + Zinsen für ein halbes Jahr. Die ersten beiden Schreiben (Anwaltliche Mahnung und - soweit ich mich erinnere - Antrag auf Vollstreckungsbescheid) hatten sich auf etwa 150 EUR belaufen, danach hats die RS-Versicherung übernommen (Selbstbeteiligung). Ich vermute aber mal, dass du relativ schnell auf hundert EUR kommen wirst, wenn du einen Anwalt mit deinem Fall beauftragst. Solange es zu keinem Gerichtsbeschluss kommt, zahlst du deine Anwaltskosten leider immer selber, erst ein Gericht kann den Gegner zur Übernahme verpflichten. Das ist imho in deinem Fall aber wahrscheinlich, falls es denn soweit kommt. Ob ein Gericht bei der Sachlage überhaupt einen Prozess zulässt, würde ich noch bezweifeln. Kläger wäre wahrscheinlich das Inkassobüro, und die machen sich ja nicht unbedingt mit Klagen bekannt. Ein anwaltliches Schreiben dürfte dem Spuk wohl ein Ende bereiten. Achja - meinen Fall habe ich gewonnen, da der Gegner aber mittlerweile insolvent war, bin ich auf dem Schaden und auf der Selbstbeteiligung sitzen geblieben ![]()
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Manche Leute sagen, Fußball ist ein Spiel auf Leben und Tod.
Ich mag diese Haltung nicht. Es ist viel ernster als das. |
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#6
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Was würdest du mit demnach empfehlen?
Wenn ich gleich zum Anwalt renne würde er den Fall höchwarscheinlich wohl schnell regeln (was mir natürlich am liebsten wäre) - ich hab jedoch kein Bock 100€ blechen zu müssen... ...denn mit diesen 100€ wäre ich schon wieder über der "Anfangsforderung", sprich ich hätte auch wenn ich "gewinnen" würde eigentlich verloren. |
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#7
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Nunja, aber bei sowas find ich gehts ums Prinzip *g* man muss die Hunde mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Hat sich denn was getan, seit dem du Widerspruch eingelegt hast ? Wenn ja, was ?
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Manche Leute sagen, Fußball ist ein Spiel auf Leben und Tod.
Ich mag diese Haltung nicht. Es ist viel ernster als das. |